Welche fachliche Ausbildung brauche ich als Schulbegleiter bei der Bärenfamilie?

Entscheidend ist bei uns nicht eine bestimmte fachliche Qualifikation, sondern Ihr Wunsch, Kindern mit speziellen Bedürfnissen im Alltag zur Seite zu stehen, sie zu unterstützen und zu fördern.

Viele unserer Schulbegleiter haben eine pädagogische Ausbildung als Erzieher, Sozialarbeiter, Heilerziehungspfleger, Sonderpädagoge o.ä. Aber auch als Quereinsteiger mit einer guten Portion Lebenserfahrung und Empathie für behinderte Kinder sind Sie uns willkommen.

Welche Aufgaben haben Schulbegleiter?

Die Aufgaben des Schulbegleiters (auch Teilhabeassistenz, Schulassistenz, Integrationshelfer, Integrationsassistenz) finden vorwiegend im schulischen Umfeld statt, wo die Kinder begleitet und gefördert werden.

Zudem gehört die Abstimmung mit Lehrern, Eltern und therapeutischem Personal zu den wichtigen Aufgaben. Zusätzlich kann die Begleitung auf dem Schulweg ein Teil der Aufgabe sein.

Wie werde ich Integrationskraft?

Beim Schulbegleiter handelt es sich bislang um eine nicht professionalisierte Tätigkeit. Es gibt also keine rechtlich bindende oder einheitlich verwendete Berufsbezeichnung. Somit gibt es keine spezielle Ausbildung zur Schulassistenz. Dies ermöglicht Quereinsteigern den Einstieg.

Abhängig von der Art und Schwere der Behinderung kann jedoch eine Ausbildung erforderlich sein. Dann können Pädagogen, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen oder Pflegefachkräfte zum Einsatz kommen.  

Wie bewerbe ich mich als Schulbegleiter?

Bei uns, der Bärenschule, können Sie sich digital über unser Karriere-Portal oder per E-Mail an berater@baerenschule.de bewerben. Sie bewerben sich lieber per Post? Auch das ist natürlich möglich. Gerne können Sie sich auch vorab telefonisch unter 01755328010 mit Fragen an uns wenden.

Wie läuft die Einarbeitung?

Die Einarbeitung gliedert sich in zwei Bereiche – den Umgang mit dem Kind und seiner Familie sowie administrative Tätigkeiten. In beiden Bereichen werden Sie von uns individuell Eins-zu-Eins betreut.

Erst wenn Sie sich sicher fühlen, arbeiten Sie eigenverantwortlich und selbstständig mit dem Kind. Dabei können Sie sich jederzeit Rat von Vorgesetzten oder Kollegen einholen – denn wir sind ein bärenstarkes Team.

Welche Weiterbildungsangebote gibt es?

Noch während der Einarbeitungs- und Eingewöhnungsphase werden Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit und Hygiene unterwiesen. Parallel können Sie auch an den E-Learning-Angeboten unserer internen Weiterbildungsakademie teilnehmen.

Je nach Aufgabenbereich und Krankheitsbild des betreuten Kindes erhalten Sie von Ihrer Dienststelle individuelle Schulungen zum Beispiel zu bestimmten Krankheitsbildern, zu grundpflegerischen Tätigkeiten oder eine Einweisung in den Gebrauch bestimmter Geräte.

In den folgenden Wochen besuchen Sie bestimmte Grundlagenseminare. Diese umfassen ein weites Spektrum an Themen:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Kindliche Entwicklung
  • Aufgaben im Rahmen der Schulbegleitung
  • Selbstfürsorge
  • Beziehung
  • Kommunikation
  • Teil der Klasse sein
  • Schulbegleitung gestalten
  • Krisen- und Konfliktberatung
  • Gewaltprävention

Für diese Schulungen bietet unsere Fortbildungsakademie feste Termine von normalerweise zwei bis drei Tagen an. Diese Veranstaltungen finden meist hybrid statt, d.h. Online- und Präsenz-Unterricht wechseln sich ab.

Während der Arbeit mit dem Kind werden Sie weiterhin mit speziellen Kursen, die sich nach dem Förderbedarf des von Ihnen betreuten Kindes richten, fortgebildet. Auch erhalten Sie regelmäßig Supervision.

Gibt es einen Unterschied zwischen Schulbegleiter, Schulassistent, Kita-Begleiter, Teilhabeassistent, Inklusionsassistent, Integrationshelfer, Integrationsassistent, Persönlichem Assistent und Individualbegleiter?

In der Praxis gibt es keine großen Unterschiede zwischen Schulbegleiter, Schulassistent, Kita-Begleiter, Teilhabeassistent, Inklusionsassistent, Integrationshelfer, Integrationsassistent, Persönlichem Assistent oder Individualbegleiter. Die unterschiedlichen Bezeichnungen werden meist synonym verwandt.

Der Begriff des Kindergarten- oder Schulbegleiters verweist stärker auf die konkrete Aufgabe.

Brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs?

Wir freuen uns über jede Qualifikation, die Sie bereits mitbringen. Ein  Erste-Hilfe-Kurs ist für die Tätigkeit erforderlich, kann aber zu Beginn Ihrer Tätigkeit stattfinden.

Brauche ich eine Masernimpfung?

Ja, Beschäftigte in Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.

Ist eine Coronaimpfung Pflicht?

Zum Schutz der uns anvertrauten Kinder haben wir entschieden, dass eine ausreichende Immunität durch entsprechende Impfung vorhanden sein muss.

Was macht ein Schulbegleiter / Integrationshelfer?

Die Aufgaben eines Schulbegleiters / Integrationshelfers sind vielfältig und reichen von der Mitarbeit bei der Strukturierung des Schulalltags über die Unterstützung in den Pausen bis hin zur Unterstützung in der sozialen Entwicklung.

So fordern und fördern sie den Schüler in seiner Selbständigkeit und seinem Selbstvertrauen und helfen und ermutigen ihn, soziale Kontakte zu seinen Mitschülern zu entwickeln. Der Schulbegleiter arbeitet dabei immer eng mit dem Lehrpersonal zusammen.

Was muss man als Schulbegleiter können?

Wer Schulbegleiter werden möchte, übernimmt Verantwortung für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen. Daher sind uns vor allem soziale Kompetenzen wie Aufgeschlossenheit, Einfühlungsvermögen, Engagement, Zuverlässigkeit und Durchsetzungsvermögen wichtig.

Aber auch Interesse an sozialen Themen sollte vorhanden sein, genauso wie Spaß am Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen.

Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt und was ist das?

Ja, wir benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.