• Ihr Kind ist schwerstkrank
    In diesem Fall hat Ihr Kind Anspruch auf ambulante Intensivpflege und die Krankenkasse muss die Kosten für die Schulbegleitung übernehmen. Hier handelt es sich um häusliche Krankenpflege und die Aufgaben werden von einer pflegerischen Fachkraft übernommen. Diese Begleitung ist im eigentlichen Sinne keine Schulbegleitung, sondern sogenannte Behandlungspflege an einem anderen Ort als in der häuslichen Umgebung. Dies kann z. B. auf tracheotomierte oder beatmete Kinder zutreffen. Die Bärenschule ist aber auch in diesem Fall die richtige Adresse. Durch unsere eigenen Fachbereiche und die Vernetzung mit den Pflegediensten der Bärenfamilie sind wir in der Lage, Ihnen qualifiziere Fachkräfte für die Betreuung Ihres Kindes zu vermitteln.
  • Ihr Kind hat eine körperliche oder geistige Behinderung
    Wenn Ihr Kind z. B. an einer kognitiven Entwicklungsverzögerung, AD(H)S, einer Autismus-Spektrum-Störung, Epilepsie oder Querschnittlähmung leidet, so kann für Kindergarten oder Schule eine lebenserfahrene Schulassistenz zur Unterstützung hilfreich und notwendig sein. Leistungsträger ist dann der Träger der Eingliederungshilfe. Die Träger unterscheiden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland. Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie uns einfach. 
  • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung
    Leidet Ihr Kind unter einer schweren seelischen Störung wie z. B. Angststörungen (Schulangst, Trennungsangst) Depressionen, Psychosen oder Schizophrenie, so hat es ebenfalls Anspruch auf eine lebenserfahrene Integrationskraft zur Bewältigung des Kindergarten- oder Schulalltags. Die Kosten für die Begleitung trägt in diesem Fall das Jugendamt.
  • Ihr Kind hat eine körperliche Behinderung lässt sich jedoch nicht eindeutig einem Leistungsträger zuordnen
    Manchmal kommt es vor, dass die Zuständigkeit unklar scheint und ein Kostenträger auf den jeweils anderen verweist. Erfahrungsgemäß trifft dies vor allem auf Kinder mit Diabetes oder Anfallsleiden (Epilepsie) zu. Durch unsere Erfahrung und Expertise können wir gut einschätzen, was nach unserer Auffassung die richtige Betreuungskraft ist und helfen Ihnen bei den Anträgen.    

Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe bzw. der Eingliederungshilfe, anstelle der traditionellen Sach- oder Dienstleistungen eine Geldleistung zu erhalten. Der Empfangsberechtigte kann im Rahmen der vereinbarten Kriterien und Auflagen selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person oder Einrichtung/Institution in Anspruch nehmen möchte. Diese Leistung bezahlt der Empfänger des Persönlichen Budgets als Kunde oder Auftraggeber dann unmittelbar selbst aus dem erhaltenen Betrag an den Dienstleistenden.
Auch hierzu können wir Sie gerne beraten.

Bei allen Fragen und Problemen rund um die Antragstellung helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter. Rufen Sie uns an unter 0175 / 532 80 10 oder schicken Sie eine Mail an: berater@baerenschule.de.