An wen richtet sich das Angebot der Bärenschule?

Das Angebot richtet sich an Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Diese können körperlicher, geistiger oder seelischer Natur sein.

Zu den Krankheitsbildern gehören:

  • eine körperliche Behinderung
  • ein Anfallsleiden wie Epilepsie
  • Blindheit oder eine starke Sehschwäche
  • Fetales Alkoholsyndrom
  • Diabetes
  • ein Hörschaden
  • Querschnittslähmung
  • Sprech- und Sprachstörungen
  • Kognitive Entwicklungsverzögerung
  • Lernbehinderung
  • ADS/ADHS
  • Autismus
  • Aggressionen gegen sich selbst und andere
  • Angststörungen/Phobien
  • Depressionen
  • Manien
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Psychosen
  • Schizophrenie

An allen unseren Standorten finden Sie kompetente Begleiter für Ihr Kind.

Welche Kinder sind Inklusionskinder?

Inklusionskinder sind Kinder mit Behinderung, die mit weiteren behinderten oder nicht-behinderten Kindern gemeinsam in den Kindergarten oder die Schule gehen. Sie haben einen besonderen Förderbedarf.

Inklusion bedeutet Zugehörigkeit mit dem Ziel, dass alle Menschen in einer Gesellschaft willkommen sind und niemand ausgegrenzt wird.

Welche Aufgaben übernehmen die Teilhabeassistenten der Bärenschule?

Das Leistungsspektrum unserer Begleiter umfasst alle möglichen Situationen Im Kita- oder Schulalltag Ihrer Kinder. So unterstützen sie Ihr Kind bei der Mitarbeit und in den Pausen, sofern es nicht allein zurechtkommt, helfen ihm, soziale Kontakte aufzubauen und zu halten, und achten vor allem darauf, dass Ihr Kind keinesfalls in Gefahr gerät.

Dabei arbeiten unsere Begleiter eng mit den jeweiligen Lehrern, Therapeuten und weiteren an der Versorgung Beteiligten zusammen.

Welche Ausbildung haben die Integrationskräfte der Bärenschule?

Die Qualifikation unserer Schulbegleiter ist abhängig von den Bedürfnissen Ihres Kindes. Ist ihr Kind schwerstkrank und die Schulbegleitung eine von der Krankenkasse finanzierte ambulante Behandlungspflege setzen wir selbstverständlich nur Fachkräfte mit einer pflegerischen Ausbildung ein.

In den anderen Fällen gibt es kein klares Berufsbild. Viele Integrationshelfer haben langjährige Erfahrung im Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Darüber hinaus setzen wir Kräfte mit einer Ausbildung im Kitabereich ein, Sonder-, Heil- oder Sozialpädagogen oder auch Heilerziehungspfleger.

Für alle unsere Assistenzkräfte gilt jedoch, dass Sie regelmäßig in unserer hauseigenen Akademie weitergebildet werden, eine längere Einarbeitungszeit durchlaufen und Supervision bekommen.

Was macht die Bärenschule besonders?

Die Bärenschule ist Teil der opseo-Gruppe, Deutschlands führendem Anbieter im Bereich der stationären und ambulanten Kinderintensivpflege. Unsere erfahrenden Begleiter und Berater profitieren von dem KnowHow und den Erfahrungen in einem bärenstarken Netzwerk.

Wer bekommt eine Schulassistenz?

Wenn Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in der Schule einen Bedarf an individueller Unterstützung haben, der durch das Personal der Schule nicht oder nicht regelmäßig erbracht werden kann, kann eine Schulbegleitung notwendig sein. Bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger oder körperlicher Behinderung wird diese im Rahmen der Eingliederungshilfe als ambulante Leistung nach § 75 SGB IX, bei Schülerinnen und Schülern mit einer seelischen Behinderung nach § 35 a SGB VIII gewährt.

Es handelt sich hierbei um „Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung“ und umfasst erforderliche und geeignete Maßnahmen zur Ermöglichung und Erleichterung des Schulbesuchs. Die Unterstützung ist in allen Schulformen möglich, einschließlich der beruflichen Qualifizierung.

Welches Ziel soll durch eine Schulbegleitung erreicht werden?

Ziel der Schulbegleitung ist die Teilnahme am Unterricht und damit einen Schulabschluss zu erreichen. Schulbegleiter oder Schulassistenten helfen dem Kind unter anderem die gestellten Aufgaben zu verstehen. Bei aggressivem Verhalten oder bei verhaltensauffälligen Schülern achten sie darauf, dass sich das Kind an Regeln hält.

Die konkreten Aufgaben und Ziele werden in einem Hilfeplan bzw. Gesamtplan festgelegt und es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Eltern, Lehrern und weiteren an der Versorgung beteiligten Personen statt.

Was macht eine Inklusionskraft?

Aufgabe der Integrationskräfte ist es, das Kind oder den Jugendlichen dabei zu unterstützen, dass er oder sie an der schulischen Bildung teilhaben kann, nicht aber, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten zu übernehmen.

Der Integrationshelfer unterstützt also den Schüler im Unterricht bei Alltagssituation, der Organisation und Strukturierung von Aufgaben, der Kommunikation mit Mitschülern sowie Lehrerinnen und Lehrern und beugt Gefahrensituationen vor.

Wer übernimmt die Kosten eines Schulbegleiters?

Je nach Behinderung (körperlich, geistig, seelisch) tragen die örtlichen Sozialämter oder Jugendämter die Kosten der Kita- oder Schulbegleiter. Ist aufgrund der Erkrankung Behandlungspflege erforderlich, kann auch die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig sein. Da es sich um einen individuellen Rechtsanspruch des Schülers handelt, müssen die Erziehungsberechtigten den Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen.

Eine Kostenübernahme ist in jedem Einzelfall vorab zu prüfen. Zum Nachweis der Erforderlichkeit eines Integrationshelfers macht es Sinn, wenn sich Eltern bereits im Vorfeld um entsprechende ärztliche Atteste und Bestätigungen der Schule bemühen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden besteht die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen.       

Was ist eine Teilhabeassistenz?

Teilhabeassistenz (auch Schulbegleiter, Schulassistenz, Integrationshelfer, Integrationsassistenz) soll Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule ermöglichen. Sie unterstützt die Schüler im Unterricht bei Alltagssituationen, der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrern und bei der Förderung von Fähigkeiten.